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Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft, soweit in Absatz 3 nichts anderes geregelt ist.
Artikel 1 Nr. 4 tritt hinsichtlich der §§ 11 bis 14 mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Dresden, den 20. Juni 2012 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok
Artikel 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 Buchst. c und Nr. 3 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Dresden, den 7. Januar 2013 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Dresden, den 21. Dezember 2010 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok
Die Artikel 2, 6, 7 und 10 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Dresden, den 1. März 2012 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Der Staatsminister der…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. Dresden, den 20. August 2008 Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Thomas Jurk
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. Juli 2014 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.