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§ 8 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Bezeichnung, Sitz und Dienstbezirk nachgeordneter Behörden und zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der Ernährung sowie der Gentechnik (Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik – ZuLaFoGeVO) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 274), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Mai 2011 (SächsGVBl. S. 166) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird gestrichen.
Die Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.