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§ 1 der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik vom 8. August 2013 (SächsGVBl. S. 757), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 21) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 12 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
Folgende Nummer 13 wird angefügt:
„13. des Schutzes geografischer Angaben und traditioneller Bezeichnungen bei besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln einschließlich Wein und Spirituosen.“
Absatz 4 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.