§ 23 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Ostrau
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 26 Nr. 3 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Mülsen St. Niclas,
§ 10 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Grünbach hat mit der Stadt Falkenstein/Vogtl. und der Gemeinde Neustadt/Vogtl. den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
Art. 1 Nr. 7 Buchst. i SN-10275Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
In Seite 2 wird das zum Finanzamt Grimma gehörende Wort „Muldentalkreis“ durch die Wörter „Vom Landkreis Leipzig die Gemeinden Bad Lausick, Belgershain,…
§ 24 Abs. 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als erfüllender Gemeinde und der Stadt Liebstadt sowie der Gemeinde Bahretal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…