§ 4 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Gröditz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Nauwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 6 SN-1260Verwaltungseinheit Markranstädt
Zwischen der Stadt Markranstädt als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Großlehna ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 1 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Stadt Großröhrsdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Bretnig-Hauswalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 12 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 27 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Großen Kreisstadt Crimmitschau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dennheritz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.