§ 13 SN-1260Verwaltungseinheit Geithain
Zwischen der Stadt Geithain als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Narsdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 11 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Treuen als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Neuensalz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 10 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Grünbach hat mit der Stadt Falkenstein/Vogtl. und der Gemeinde Neustadt/Vogtl. den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 11 SN-1260Verwaltungseinheit Frohburg
Die Gemeinden Eschefeld, Frauendorf, Nenkersdorf und Roda werden in die Stadt Frohburg eingegliedert.