§ 4 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Gröditz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Nauwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 18 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Tharandt als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dorfhain ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 17 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Naunhof
Zwischen der Stadt Naunhof als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Belgershain und Parthenstein ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 17 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Nossen als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Heynitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.