§ 25 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Beilrode
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.
§ 26 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Der Verwaltungsverband Mülsengrund und die folgenden Gemeinden werden zur Gemeinde Mülsen vereinigt:
§ 27 SN-1260Verwaltungseinheit Mockrehna
Der Verwaltungsverband Mockrehna und die Gemeinden Audenhain, Mockrehna, Schöna, Strelln, Wildenhain und Wildschütz werden zur Gemeinde Mockrehna vereinigt.
§ 41 Abs. 1 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinde Beutha wird in die Stadt Stollberg/Erzgeb. eingegliedert.
§ 39 Abs. 1 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinde Wüstenbrand wird in die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal eingegliedert.