Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Rechtspflege auf das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz – ZustÜVOJu) vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 346), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „zum Erlass von Rechtsverordnungen“ gestrichen.
Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt: „§ 2 Ernennung ehrenamtlicher Richter Die ehrenamtlichen Richter des Fachsenats für Personalvertretungsangelegenheiten beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht und der Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten bei dem Verwaltungsgericht Dresden werden durch das Staatsministerium der Justiz und für Europa berufen.“
Der bisherige § 2 wird § 3.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.