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Folgende Rechtsvorschriften treten außer Kraft:
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Zuständigkeit für die Kostenerstattung nach § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 438) und
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Schaffung einer Vor-Ort-Zuständigkeit für die Übertragung der Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Naturschutzbehörden im Bereich des handelsrelevanten Artenschutzes (Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung) vom 15. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 500).
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.