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Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften (ABoZuVO) in der vom 1. März 2012 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 13a Zuständigkeit, Aufsicht und Befugnisse“.
In § 13a Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „den oberen Abfallbehörden“ durch die Wörter „der oberen Abfallbehörde“ ersetzt.
Der Vollzug abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes, des…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und…
§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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