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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMK – SMKFördZuVO) vom 22. März 2006 (SächsGVBl. S. 83), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2010 (SächsGVBl. S. 121), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Sport“ gestrichen.
In § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ jeweils durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535)“ durch die Angabe „16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 werden die Wörter „und Sport“ jeweils gestrichen.
In § 8 Abs. 2 wird das Wort „Chemnitz“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 9 Abs. 3 werden die Wörter „Die Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
In § 9a wird die Angabe „11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535)“ durch die Angabe „16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)“ ersetzt.
In § 10 werden die Wörter „und Sport“ gestrichen.
In der Überschrift des § 11 wird das Wort „In-Kraft-Treten“ durch das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt.
Die §§ 10 und 11 werden die §§ 8 und 9.
In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Nr. 7 bis 9“ durch die Wörter „§ 1 Nummer 2 Buchstabe g bis i der Förderzuständigkeitsverordnung SMI vom 8. Februar…
Der bisherige § 7 wird § 8 und die Angabe „6“ wird durch die Angabe „7“ ersetzt.
Die Förderzuständigkeitsverordnung SMK in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 425) wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.