Art. 3 SN-3958Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 44 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger (APORPfl) vom 9. September 1991 (SächsGVBl.…
Art. 1 Nr. 6 SN-20795Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
§ 11 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.
Art. 3 SN-18816Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst des Freistaates Sachsen
Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und…