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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz (SächsAüGUVG) vom 10. Juli 1995 (SächsGVBl. S. 218), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 171), außer Kraft.
Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 11. Dezember 2002 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz Der Staatsminister des Innern Horst Rasch Der Staatsminister für Kultus Prof. Dr. Karl Mannsfeld Die Staatsministerin für Soziales Christine Weber Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
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