§ 7 Abs. 1 ZPOVollstrPortStVtr SLStaatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Vom 18. September 2013
Die Länder erstatten dem Land Nordrhein-Westfalen den ihm durch diesen Vertrag entstehenden Aufwand. Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem jeweils…
§ 1 Nr. 4 SN-12793Gegenstand und Ziele des Vollstreckungsportals
Das Vollstreckungsportal bietet die Möglichkeit einer länderübergreifenden Gebührenabrechnung und Vollstreckung der Gebührenforderung.
§ 11 Abs. 3 Serviceportal.NRW-VerordnungVerordnung über den Betrieb und Ausgestaltung des Serviceportals. NRW gemäß § 5 a des E-Government-Gesetzes
Die Kosten für den Betrieb von Serviceportal.NRW trägt die zuständige Stelle nach § 6 Absatz 1. Die Kosten für den Betrieb von auf Serviceportal.NRW…
§ 1 Nr. 4 ZPOVollstrPortStVtr SLStaatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Vom 18. September 2013
Das Vollstreckungsportal bietet die Möglichkeit einer länderübergreifenden Gebührenabrechnung und Vollstreckung der Gebührenforderung.
§ 12 HGB§9fNW/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder sowie die Kostenverteilung werden in einer…