§ 28 SN-1341Verwaltungseinheit Neukirchen/Pleiße
Aus der Gemeinde Lauenhain werden von der Gemarkung Harthau in die Gemeinde Neukirchen/Pleiße eingegliedert:
§ 13 Abs. 1 SN-1341Verwaltungseinheit Reichenbach/Vogtl.
Die Gemeinde Schneidenbach wird in die Große Kreisstadt Reichenbach/Vogtl. eingegliedert.
§ 9 Abs. 1 SN-1341Verwaltungseinheit Auerbach/Vogtl.
Die Gemeinde Beerheide wird in die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. eingegliedert.
§ 29 SN-1341Verwaltungseinheit Werdau
Die Gemeinde Leubnitz wird in die Große Kreisstadt Werdau eingegliedert.
§ 28 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinden Lodenau und Uhsmannsdorf werden in die Stadt Rothenburg/O.L. eingegliedert.