§ 16 Abs. 2 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Zwischen der Stadt Zschopau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Gornau/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 43 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Zwischen der Gemeinde Auerbach als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Hormersdorf und Gornsdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 9 Abs. 2 SN-1341Verwaltungseinheit Auerbach/Vogtl.
Zwischen der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Rebesgrün ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 22 Abs. 2 SN-1341Verwaltungseinheit Kirchberg
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…