§ 3 Abs. 1 SN-1341Verwaltungseinheit Weischlitz
Die Gemeinden Kloschwitz und Kürbitz werden in die Gemeinde Weischlitz eingegliedert.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.
§ 18 Abs. 4 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Die Gemarkung Eythra der Gemeinde Kulkwitz wird mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Satz 3 genannten Flurstücke in die Stadt Zwenkau eingegliedert.
§ 2 SN-1341Verwaltungseinheit Rosenbach
Die Gemeinden Leubnitz, Rodau, Rößnitz und Schneckengrün werden zur Gemeinde Leubnitz vereinigt.