§ 11 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Crostau hat mit der Stadt Schirgiswalde und der Gemeinde Kirschau den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft…
§ 3 Abs. 1 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden Kloschwitz und Kürbitz werden in die Gemeinde Weischlitz eingegliedert.
§ 22 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 27 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Großen Kreisstadt Crimmitschau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dennheritz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 24 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Dommitzsch
Zwischen der Stadt Dommitzsch als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Elsnig und Trossin ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.