§ 6 SN-1341Verwaltungseinheit Schöneck/Vogtl.
Zwischen der Stadt Schöneck/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Mühlental ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 Abs. 3 SN-1341Verwaltungseinheit Weischlitz
Zwischen der Gemeinde Weischlitz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Burgstein und Reuth ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 10 Abs. 2 SN-1341Verwaltungseinheit Falkenstein/Vogtl.
Die Gemeinde Grünbach hat mit der Stadt Falkenstein/Vogtl. und der Gemeinde Neustadt/Vogtl. den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 13 Abs. 3 SN-1341Verwaltungseinheit Reichenbach/Vogtl.
Zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Heinsdorfergrund ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.