Art. 1 Nr. 30 Buchst. g SN-20047Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
In Nummer 37 werden die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung, und“ durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 3 Buchst. b SN-21042Vierte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 1 SN-21079Fünfte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
In Nummer 44 wird das Wort „sowie“ gestrichen.
Art. 1 Satz 2 Nr. 5 Buchst. a SN-2819Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben
In Nummer 1 wird die Angabe „den §§ 143 und“ durch „§“ ersetzt.
Art. 8 Nr. 1 SN-12325Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
§ 4 wird wie folgt gefasst: