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Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem das 2. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt. Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 2. April 2014 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok
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