Art. 1 Nr. 4 SN-10490Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung zum Vollzug des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
Nummer 3 wird gestrichen.
Art. 1 Nr. 2 SN-12204Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d SN-9979Gesetz zur Änderung des Befähigungs-Anerkennungsgesetzes Lehrer
Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden die Nummern 2 und 3.
Art. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b SN-3679Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 3 und 4.
Art. 1 Nr. 3 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In § 3 wird die Angabe „Ziffer 1.“ durch die Angabe „Nummer 1“ ersetzt.