Art. 1 SN-15159Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Ziegenbuschhänge bei Oberau“
Die Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Ziegenbuschhänge bei Oberau“ vom 26. November 1999 (SächsABl. S. 1117),…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15225Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kutschgeteich Moritzburg“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Moritzburg im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet…
§ 1 Abs. 1 SN-5019Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Waschteich Reuth“
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Neumark im Vogtlandkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.
§ 1 SN-15237Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Vordere Aue“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Lößnitz im Landkreis Aue-Schwarzenberg und Zwönitz im Landkreis Stollberg werden als…