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Grundsätze der Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes sind
die Entwicklung des Frauen- und des Schösserteiches zu einem artenreichen Gewässer durch Reduzierung des Nährstoffniveaus;
die Durchführung von Pflegeeingriffen auf Teilflächen mit fortgeschrittener Sukzession;
die Umwandlung der Forste in naturnahe, standortheimische Waldgesellschaften mit großem Totholz- und Höhlendargebot;
die Extensivierung der wirtschaftlichen Nutzung des Feuchtgrünlandes;
die Förderung von Ackerwildkräutern durch geeignete Maßnahmen sowie
die Lenkung der Besucher.
Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können in einem Pflege- und Entwicklungsplan festgelegt werden. Auf die §§ 15 Abs. 5, 38 und 39 SächsNatSchG wird verwiesen.
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