Art. 2 Abs. 2 SN-16742Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in…
Art. 3 Abs. 2 SN-16736Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in…
Art. 16 SN-21580Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2031 in Kraft. Dresden, den 24. Juni 2026…
Art. 2 Abs. 1 SN-17215Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 SN-21526Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 13. April…