Art. 3 Abs. 1 SN-16736Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem der Siebzehnte…
Art. 4 Abs. 1 SN-16724Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2 und 3, die an dem Tage in Kraft treten, an dem der Vierzehnte…
Art. 2 Abs. 2 SN-16938Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in…
Art. 2 Abs. 2 SN-15287Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in…
Art. 16 SN-21580Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2031 in Kraft. Dresden, den 24. Juni 2026…