§ 8 Abs. 2 SN-1568Erhebung der Kurtaxe
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, zu Heil- und Kurzwecken betreut oder einen Campingplatz betreibt, ist verpflichtet, die Kurtaxe für die Sächsische…
Art. 1 Satz 3 Nr. 14 SN-5042Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen
§ 28 Abs. 3 Satz 4 erhält folgende Fassung: „Es kann bestimmt werden, dass derjenige, der Personen gegen Entgelt beherbergt, zu Heil- und Kurzwecken betreut,…
Art. 3 Nr. 4 SN-4022Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen
§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, zu Heil- und Kurzwecken betreut oder einen Campingplatz betreibt, ist…