Art. 9 Nr. 5 SN-17646Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
In § 13 Absatz 1 werden die Wörter „§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2“ durch die Wörter „§ 9 Absatz 2 Satz 1, 2 und 4“ ersetzt.
Art. 1 Satz 2 Nr. 6 SN-18009Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen E-Government-Gesetz- Durchführungsverordnung
In § 6 Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter „das Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „die Staatskanzlei“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 2 Nr. 23 Buchst. e SN-18219Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen
In Absatz 5 werden die Wörter „dem Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „der Staatskanzlei“ ersetzt.
Art. 3 SN-19114Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der Ressortbezeichnung
In § 10 Absatz 1 Satz 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S. 718) werden die Wörter „des…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa SN-18641Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen E-Government- Gesetz-Durchführungsverordnung
In Satz 1 werden die Wörter „zwischen Behörden sowie von Behörden mit Bürgern und Unternehmen“ gestrichen.