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In § 10 Absatz 1 Satz 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S. 718) werden die Wörter „des Innern“ durch die Wörter „für Regionalentwicklung“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „das Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „die Staatskanzlei“ und die Angabe „10“ wird durch die Angabe „11“ ersetzt.
In Absatz 5 werden die Wörter „dem Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „der Staatskanzlei“ ersetzt.
In § 10 Absatz 1 Satz 4 Satz 6, Absatz 2 Satz 3 sowie § 18 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 5 des Sächsischen E-Government-Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S.…
In § 13 Absatz 1 werden die Wörter „§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2“ durch die Wörter „§ 9 Absatz 2 Satz 1, 2 und 4“ ersetzt.
In § 7 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, 3 und 4, Absatz 3 Satz 1 und 4 sowie in § 10 Satzteil vor Nummer 1 des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.