Art. 2 SN-19781Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Generationenfonds-Zuführungsverordnung
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Generationenfonds-Zuführungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung…
Art. 10 Abs. 3 SN-17756Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Generationenfondsgesetzes in der vom 1. November 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-16864Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Sächsischen Beihilfeverordnung in der vom 24. März 2016 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und…
Art. 26 Abs. 1 HBG 2015/2016 SNHaushaltsbegleitgesetz 2015/2016
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Sächsischen Haushaltsordnung, des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – und…