Art. 4 Satz 2 Nr. 3 SN-16744Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft
§ 3 Absatz 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: „f) Zuführungen an den Fonds ,Brücken in die Zukunft’,“.
§ 1 SaFoG SNSachsenfonds-Gesetz
Der Freistaat Sachsen errichtet einen Fonds „Sachsenfonds“ als Sondervermögen.
§ 1 SN-13855Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“
Der Freistaat Sachsen errichtet ein Sondervermögen „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“.
§ 1 SN-19159Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“
Der Freistaat errichtet ein Sondervermögen mit der Bezeichnung „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“.
Art. 6 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“ vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656), das zuletzt durch Artikel 5 des…