Art. 9 Abs. 2 SN-10687Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Umzugskostengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-12560Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Auslandsreisekostenverordnung
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Sächsischen Auslandsreisekostenverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden…
Art. 2 SN-10559Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-12662Achtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…