Art. 2 SN-9301Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz in der vom…
Art. 2 SN-14076Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den…
Art. 3 SN-16850Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU in das Sächsische Straßengesetz und das Landesseilbahngesetz
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Sächsischen Straßengesetzes und des Landesseilbahngesetzes in der vom…
Art. 3 SN-9981Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz in der vom Inkrafttreten dieser…
Art. 4 SN-17514Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen sowie weiterer Wirtschaftsgesetze
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und…