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Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, des Sächsischen Gaststättengesetzes und des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Sächsischen Straßengesetzes und des Landesseilbahngesetzes in der vom…
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Sächsischen Straßengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den…
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in der vom…
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.