Art. 3 Abs. 1 SN-16736Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem der Siebzehnte…
Art. 2 Abs. 1 SN-19636Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-21193Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-16724Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2 und 3, die an dem Tage in Kraft treten, an dem der Vierzehnte…
Art. 16 SN-21580Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2031 in Kraft. Dresden, den 24. Juni 2026…