Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2 und 3, die an dem Tage in Kraft treten, an dem der Vierzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft tritt.
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 14. Dezember 2010 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.