§ 32 SN-16984Ablauf des Staatsexamens
Das Staatsexamen besteht aus den Prüfungsteilen häusliche Prüfungsarbeit, schriftliche Prüfung (schriftliche Arbeiten unter Aufsicht) und mündliche Prüfung. Die…
§ 14 Abs. 2 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Die Staatsprüfung besteht aus den Zwischenprüfungen, dem Ergebnis der berufspraktischen Ausbildung, der archivarischen Probearbeit und der schriftlichen sowie…
§ 22 Abs. 2 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Prüfungsgegenstand sind drei verschiedene Gebiete gemäß § 10 Absatz 3.
§ 2 Abs. 1 MB-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
Die staatliche Prüfung für den Lehrgang nach § 1 Abs. 1 umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
§ 13 Abs. 2 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Die Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.