§ 12 Abs. 2 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Erholungsurlaub und Urlaub in anderen Fällen erteilt die Einstellungsbehörde nach Anhörung des Ausbildungsbediensteten, während der fachtheoretischen Ausbildung…
§ 20 Abs. 1 SächsAPOAgrForSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
Bei der Gewährung von Urlaub sind die Erfordernisse der Ausbildung zu berücksichtigen. Als Urlaubsjahr gilt das Kalenderjahr. Abweichend davon kann die…
§ 12 Abs. 2 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Soweit lehrveranstaltungsfreie Zeiten nicht ausdrücklich zum Selbststudium oder zur Prüfungsvorbereitung festgesetzt worden sind, werden sie auf den Anspruch…
§ 11 Abs. 2 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Erholungsurlaub und Urlaub in anderen Fällen bewilligt die Leiterin oder der Leiter des Ausbildungsgerichts in der praktischen Ausbildung nach Anhörung der…
§ 9 Abs. 2 AOJ Vollz. WDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (AOJ Vollz. WD ) Vom 22. Juli 2021
Bei der Urlaubsgewährung sind die Belange der Ausbildung zu beachten. Während der praktischen Einführungszeit und der fachtheoretischen Ausbildung soll kein…