§ 12 Abs. 2 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Erholungsurlaub und Urlaub in anderen Fällen erteilt die Einstellungsbehörde nach Anhörung des Ausbildungsbediensteten, während der fachtheoretischen Ausbildung…
§ 11 Abs. 2 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Erholungsurlaub und Urlaub in anderen Fällen erteilt die Ausbildungsanstalt nach Anhörung der/des Ausbildungsbediensteten, während der fachtheoretischen…
§ 43 Abs. 1 SN-16984Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
Über die Gewährung von Urlaub entscheidet die Ausbildungsbehörde unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Ausbildung und der Belange der Ausbildungsstelle.
§ 13 Abs. 2 SächsAPO-BauStM-LG2.2Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Abweichend von § 3 der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 901), die zuletzt durch die Verordnung…
§ 11 Abs. 2 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Erholungsurlaub und Urlaub in anderen Fällen bewilligt die Leiterin oder der Leiter des Ausbildungsgerichts in der praktischen Ausbildung nach Anhörung der…