Art. 2 SN-14076Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den…
Art. 2 SN-17568Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in der vom…
Art. 6 Abs. 1 SN-16817Gesetz zur Anpassung heilberuferechtlicher Vorschriften an die Richtlinie 2005/36/EG
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung Heilberufe und Pharmazie in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…
Art. 1 SN-17014Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften…
Art. 46 Nr. 2 Buchst. a SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
In Absatz 1 Satz 1 wird nach den Worten „intern im“ die Angabe ‚Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie‘ durch die Worte…