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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LMChemAPVO) vom 28. Juni 2000 (SächsGVBl. S. 335) wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 4 Satz 3, § 4 Abs. 5, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2 Satz 4 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
§ 22 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird nach den Worten „intern im“ die Angabe ‚Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie‘ durch die Worte ‚Staatsministerium für Soziales‘ ersetzt.
In Absatz 3 wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
In Absatz 4 wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
In den Anlagen 7, 8 und 9 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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