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Das Sächsische Verwaltungsorganisationsgesetz vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 2 werden nach dem Wort „Landtages“ ein Komma und die Wörter „den Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ eingefügt.
§ 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird aufgehoben.
Die Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2.
§ 17 wird wie folgt geändert:
§ 10 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Folgende Nummer 3 wird angefügt:
Nummer 4 wird gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.