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§ 11 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 257, 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden die Wörter „die Regionalschulämter“ durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
In Nummer 2 werden die Wörter „Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung – Comenius-Institut –“ durch das Wort „Bildungsinstitut“ ersetzt.
Folgender Satz wird angefügt:
„Das Staatsministerium für Kultus kann Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur einrichten und aufheben.“
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „Regionalschulämter nehmen“ durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur nimmt“ ersetzt.
In Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung – Comenius-Institut –“ durch das Wort „Bildungsinstitut“ ersetzt.
§ 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
§ 5 wird wie folgt geändert:
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
das Landesamt für Schule und Bildung,
§ 10 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.