Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 6 des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes vom 22. April 2003 (SächsGVBl. S. 107), das zuletzt durch das Gesetz vom 16. November 2012 (SächsGVBl. S. 623) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In Absatz 2 Nummer 5 werden nach dem Wort „Landesbeauftragte“ die Wörter „für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ durch die Wörter „zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.