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Die einzelnen Leistungen sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden Note (Einzelnote) zu bewerten: Punktzahl | Note | Beschreibung 13 bis 15 Punkte | sehr gut | eine besonders hervorragende Leistung 10 bis 12 Punkte | gut | eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft 7 bis 9 Punkte | befriedigend | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht 4 bis 6 Punkte | ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht 1 bis 3 Punkte | mangelhaft | eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung 0 Punkte | ungenügend | eine völlig unbrauchbare Leistung Durchschnittspunktzahlen, insbesondere Gesamtnoten, sind jeweils auf zwei Dezimalstellen zu berechnen. Eine sich ergebende dritte Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Den errechneten Durchschnittspunktzahlen entsprechen folgende Noten: Durchschnittspunktzahl | Note Durchschnittspunktzahl | Note 12,50 bis 15,00 Punkte | sehr gut 9,50 bis 12,49 Punkte | gut 6,50 bis 9,49 Punkte | befriedigend 3,50 bis 6,49 Punkte | ausreichend 0,50 bis 3,49 Punkte | mangelhaft 0 bis 0,49 Punkte | ungenügend.
Die einzelnen Leistungen sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden Note (Einzelnote) zu bewerten: Punktzahl | Note | Beschreibung…
Die einzelnen Leistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 bis18 Punkte, gut:…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und für das Gesamtergebnis der Prüfung sind folgende Noten und Punktzahlen zu verwenden: 14 bis 15 Punkte =…
Die einzelnen Leistungen in der ersten und zweiten Prüfung sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut eine besonders hervorragende…
Die erbrachten Leistungsnachweise sind mit folgenden Punktzahlen und den sich daraus ergebenden Noten zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maße…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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