Art. 2 SN-16770Zweites Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 6 Abs. 1 SN-9699Gesetz über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe im Freistaat Sachsen und über die Änderung weiterer Gesetze
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Architektengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-19635Viertes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung kann den Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 3 SN-10230Gesetz zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Ingenieurgesetzes und des Sächsischen Architektengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses…
Art. 2 SN-17589Erste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Beurteilungsverordnung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Beurteilungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…