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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 6. April 2017 In Vertretung Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
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