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Das Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434) wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Sächsischen Schulgesetzes“ ersetzt.
§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 Satz 3 wird aufgehoben.
§ 14 Absatz 3 Satz 3 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26.…
Absatz 3 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
Absatz 3 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:
In § 13 Absatz 3 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 4 Absatz 2“ die Wörter „Satz 2 Nummer 1 bis 4“ eingefügt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.