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§ 5 der Sächsischen Dienstrechtszuständigkeitsverordnung vom 22. Januar 2015 (SächsGVBl. S. 194) wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Folgende Nummer 4 wird angefügt:
„4. der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die ihm angehörenden Beamten mit Ausnahme des Geschäftsführers.“
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die ihm angehörenden Beamten mit Ausnahme des Geschäftsführers.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.